
Türkische Poolwasser-Verordnung: pH-, Chlor- und Analysewerte
Die türkische Poolwasser-Verordnung legt die physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Grenzwerte für Schwimmbeckenwasser fest; sie definiert pH-Wert, Chlor und Analysehäufigkeit.
Die türkische Poolwasser-Verordnung legt die physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Grenzwerte für Schwimmbeckenwasser fest; sie definiert pH-Wert, Chlor und Analysehäufigkeit.
Die Poolwasser-Verordnung ist die Kurzbezeichnung für die Regelung, die in der Türkei die physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Grenzwerte für Schwimmbeckenwasser festlegt. Ihr offizieller Titel lautet Yüzme Havuzlarının Tabi Olacağı Sağlık Esasları ve Şartları Hakkında Yönetmelik (Verordnung über die gesundheitlichen Grundsätze und Bedingungen für Schwimmbecken); sie wurde vom Gesundheitsministerium erlassen, im Amtsblatt vom 15. Dezember 2011, Nr. 28143, veröffentlicht und 2013 und 2015 geändert. Die Anhänge der Verordnung legen für alle Poolwasserwerte, die der Betreiber messen und dokumentieren muss, untere und obere Grenzen fest, vor allem für pH-Wert und Chlor. Die Kontrolle erfolgt durch die Provinz-Gesundheitsdirektion anhand dieser Anhänge.
Dieser Beitrag ist kein Ratgeber zur Wasserchemie oder Dosierung. Das chemische Gleichgewicht des Wassers, der Sättigungsindex und die Alkalinitätsberechnung sowie die Dosierung von Poolchemikalien pro Kubikmeter sind eigene Themen; wie das Poolbetreiber-Zertifikat erworben wird, wird hier ebenfalls nicht behandelt. Hier geht es nur um den rechtlichen Rahmen: welcher Parameter in welchem Bereich liegen muss, wer misst, in welcher Häufigkeit gemessen wird, wo dokumentiert wird und welche Becken diesen Regeln unterliegen. Für das technische Team, das einen Poolwartungsplan erstellt, ist die Verordnung der Boden, nicht die Decke; die Betriebsziele werden meist enger innerhalb dieses Bandes gehalten.
Die Tabelle im Anhang der Verordnung ist in drei Gruppen unterteilt: physikalische Parameter (Temperatur, Trübung, Farbe, Geruch), chemische Parameter (pH-Wert, freies Chlor, gebundenes Chlor, Cyanursäure, Nitrat, Aluminium, Kupfer und ähnliche Werte) sowie mikrobiologische Parameter (Gesamtkoloniezahl, Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Legionella). Die folgende Tabelle fasst die in der Praxis am häufigsten gemessenen und bei Kontrollen zuerst abgefragten Zeilen zusammen. Die genaue Form des Zahlenwerts ist immer aus der jeweils gültigen Anhangsliste zu lesen; leer gelassene Zellen in der Tabelle sind bewusst so belassen.
| Parameter | Einheit | Unter-Obergrenze | Messhäufigkeit |
|---|---|---|---|
| pH-Wert | - | 6,5-7,8 | Jeden Betriebstag, bei Öffnung und in Stoßzeiten |
| Freies Chlor, Freibad | mg/L | 1-3 | Jeden Betriebstag, zusammen mit pH-Wert |
| Freies Chlor, Hallenbad | mg/L | 1-1,5 | Jeden Betriebstag, zusammen mit pH-Wert |
| Gebundenes Chlor | mg/L | Höchstens 0,2 | Im Rahmen der täglichen Messung, aus der Differenz zum Gesamtchlor |
| Cyanursäure (bei Becken mit Stabilisator) | mg/L | Höchstens 100 | Periodisch; Häufigkeit siehe Anhang der Verordnung |
| Trübung | NTU | Siehe Anhang der Verordnung | Im Rahmen des Probenahmeprogramms |
| Gesamtkoloniezahl (37 °C) | KBE/mL | Höchstens 200 | Mindestens einmal im Monat, akkreditiertes Labor |
| Escherichia coli | KBE/100 mL | 0 | Mindestens einmal im Monat, akkreditiertes Labor |
| Pseudomonas aeruginosa | KBE/100 mL | 0 | Mindestens einmal im Monat, akkreditiertes Labor |
| Legionella pneumophila | KBE/L | Siehe Anhang der Verordnung | In der im Anhang der Verordnung festgelegten Häufigkeit |
| Gesamtalkalinität, Calciumhärte, Nitrat, Metalle | mg/L | Siehe Anhang der Verordnung | In der im Anhang der Verordnung festgelegten Häufigkeit |
Die zwei engsten Bänder der Tabelle für den Betrieb sind das freie Chlor im Hallenbad und das gebundene Chlor. Im Hallenbad ist der Bereich von 1 bis 1,5 mg/L nur 0,5 mg/L breit; dieses Band lässt sich nicht per Hand mit Chlortabletten halten, sondern nur mit Messsonde und Dosierpumpe. Wird die Grenze von 0,2 mg/L für gebundenes Chlor überschritten, lässt sich das nicht allein durch Dosisanpassung senken; die Steuerung erfolgt über Frischwasserzufuhr, Belüftung und Stoßchlorung.
Die zwei bei Kontrollen am häufigsten verwechselten Werte sind freies Chlor und gebundenes Chlor. Freies Chlor ist die Summe der Chlorarten im Wasser, die noch desinfizierend wirken können; die eigentlich wirksame Komponente ist hypochlorige Säure. Gebundenes Chlor bezeichnet dagegen die Chloramin-Verbindungen, die entstehen, wenn Chlor sich mit stickstoffhaltigen Stoffen wie Harnstoff aus Schweiß und Urin verbindet. Die Summe beider ist das Gesamtchlor; gebundenes Chlor ergibt sich, indem vom mit dem Feldtestkit gemessenen Gesamtchlor das freie Chlor abgezogen wird. Der scharfe Geruch, den man am Becken wahrnimmt, stammt nicht vom freien Chlor, sondern von den Chloraminen.
Der Unterschied liegt nicht nur im Namen, sondern in der Desinfektionskraft. Laut dem Wikipedia-Artikel zu Chloramin hat Monochloramin nur etwa 0,4 Prozent der biozidalen Wirkung von hypochloriger Säure; gebundenes Chlor ist also praktisch kein Desinfektionsmittel. Deshalb legt die Verordnung für freies Chlor eine Untergrenze und für gebundenes Chlor eine Obergrenze fest. In einem Becken mit einem Gesamtchlorwert von 1,4 mg/L und einem freien Chlor von 1,1 mg/L beträgt das gebundene Chlor 0,3 mg/L, und das Becken liegt außerhalb der Grenzwerte, obwohl es innerhalb des Bands für freies Chlor zu liegen scheint.
Auch der Zusammenhang zwischen pH-Wert und Chlor hat denselben Ursprung. Die Säuredissoziationskonstante pKa der hypochlorigen Säure liegt bei 7,53; im neutralen pH-Bereich liegen etwa 75 Prozent der Lösung als hypochlorige Säure und 25 Prozent als Hypochlorit-Ion vor. Mit steigendem pH-Wert verschiebt sich das Gleichgewicht zugunsten des schwächeren Desinfektionsmittels Hypochlorit. Die Obergrenze von 7,8 für den pH-Wert in der Verordnung wird deshalb zusammen mit der Grenze für freies Chlor gelesen: 1,0 mg/L freies Chlor, gemessen bei pH 7,8, leistet nicht dieselbe Arbeit wie 1,0 mg/L bei pH 7,2. Auch die Wahl der Poolchemikalien beeinflusst den pH-Wert; Natriumhypochlorit treibt das Wasser nach oben, Trichlor-Tabletten nach unten.
Glossar der Begriffe
- Freies Chlor
- Die Summe der Chlorarten im Wasser, die noch desinfizierend wirken können; wirksame Komponente ist hypochlorige Säure. Die Verordnung definiert für Freibad und Hallenbad getrennte Bänder.
- Gebundenes Chlor
- Chloramine, die entstehen, wenn sich Chlor mit stickstoffhaltigen Verunreinigungen verbindet. Berechnet als Gesamtchlor minus freies Chlor; die Obergrenze liegt bei 0,2 mg/L.
- Cyanursäure
- Ein Chlorstabilisator. Er bindet sich an Chlor, schützt es vor UV-Licht und verlängert die Halbwertszeit von freiem Chlor; wird in Freibädern eingesetzt. Bei Anreicherung wird er durch Ablassen und Frischwasser gesenkt.
- Trübung (NTU)
- Ein physikalischer Parameter, gemessen anhand der Lichtstreuung durch im Wasser schwebende Partikel. Hohe Trübung schwächt die Desinfektion und ist zugleich ein Sicherheitsrisiko, weil der Beckenboden nicht mehr sichtbar ist.
- Öffentliches Schwimmbecken
- Ein Becken, das mehr als einer Person zur Nutzung zur Verfügung steht, etwa in Hotel, Ferienanlage, Wohnanlage, Sportstätte oder Gemeindeeinrichtung. Die Genehmigungs-, Mess- und Dokumentationspflichten der Verordnung knüpfen an diese Definition an.
- KBE
- Koloniebildende Einheit. Mikrobiologische Ergebnisse werden in KBE/mL oder KBE/100 mL angegeben; ein Ergebnis von null zeigt, dass in der Probe kein Wachstum vorliegt.
Die Verordnung richtet zwei getrennte Messregime ein. Das erste ist die tägliche Feldmessung durch den Betrieb selbst: pH-Wert und freies Chlor werden an jedem Öffnungstag des Beckens, zu Zeiten wechselnder Nutzungsintensität, gemessen und in das Messbuch eingetragen. Das zweite ist die periodische Probenanalyse in einem akkreditierten Labor; mikrobiologische Parameter werden auf diesem Weg mindestens einmal im Monat überwacht. Die Aufzeichnungen der beiden Regime werden getrennt geführt und bei Kontrollen gemeinsam verlangt.
In der Betriebsakte erwartete Unterlagen
- Tägliches Messbuch: Datum, Uhrzeit, pH-Wert, freies Chlor, gebundenes Chlor, Wassertemperatur sowie Name und Unterschrift der messenden Person.
- Periodische Analyseberichte: Originalberichte eines akkreditierten Labors mit Angabe von Probenahmedatum und -ort.
- Chemikalien-Nachweisformular: eingesetzte Poolchemikalien, Produktname, Sicherheitsdatenblatt und Lagerbewegungen.
- Frischwasser-Zufuhrprotokoll: täglich zugeführte Wassermenge; dies ist der Nachweis für das Management von gebundenem Chlor und Cyanursäure.
- Filter-Rückspülprotokoll: Datum, Dauer, Druckdifferenz nach dem Spülen.
- Personalnachweis: der für die Überwachung des Poolwassers zuständige Poolbetreiber und dessen Qualifikationsnachweis.
- Poolwartungsprogramm: Zeitplan für wöchentliche, monatliche und saisonale Arbeiten sowie Nachweise der Durchführung.
Die Frage des Anwendungsbereichs löst sich in der Praxis so. Die Verordnung richtet sich an öffentliche Schwimmbecken; Hotel-, Wohnanlagen-, Sportstätten- und Gemeindebecken fallen unmittelbar darunter. Ein von einer einzelnen Familie genutztes Villa-Becken unterliegt diesem Genehmigungs- und Dokumentationsregime nicht, solange es nicht Dritten zur Nutzung offensteht. Wird das Villa-Becken jedoch vermietet, für Tagesnutzung geöffnet oder Teil einer Gemeinschaftsanlage einer Wohnanlage, ändert sich die Einordnung, und alle Pflichten greifen. Diese Unterscheidung beeinflusst schon in der Bauphase des Beckens Projektentscheidungen: Bei einem Becken im Anwendungsbereich werden Probenahmepunkt, Ausgleichsbehälter, automatische Dosierung und Platzierung der Messsonde von Anfang an eingeplant.
Die ins Leistungsverzeichnis zu schreibende Klausel ergibt sich direkt aus dieser Tabelle. Da im Hallenbad das Band von 1 bis 1,5 mg/L gefordert ist, sind automatische Mess- und Dosiersysteme ein Pflichtposten; die Messsonde wird an der Probenahmeleitung platziert, nach der Umwälzpumpe und vor dem Chlor-Einspeisepunkt. Fordert das Freibad, dass Cyanursäure 100 mg/L nicht überschreitet, werden das Mischverhältnis von stabilisierten Tabletten und stabilisatorfreiem Natriumhypochlorit sowie die jährliche Frischwasserzufuhrrate im Leistungsverzeichnis festgelegt. Auch die Dokumentationspflicht ist ein Hardwareposten: Ein Steuerpanel mit Datenprotokollierung nimmt die Buchführung aus der Eigenverantwortung des Betriebs heraus.
Eine vierte Abweichung betrifft die Kapazitätsberechnung. In einem stark genutzten Becken steigt die Schmutzlast mit der Nutzerzahl; eine fest eingestellte Dosierung fällt am Nachmittag unter das Band. Die tägliche Messpflicht der Verordnung dient genau dazu, diese Abweichung sichtbar zu machen. Wenn das Poolwartungsteam die Messung auf die Spitzenzeit der Nutzung legt, liefert das mehr Erkenntnis als eine einzige Messung am Tagesende.
Es gibt drei unterschiedliche Ansätze zur Regelung der Poolwasserqualität, und die drei sind keine Texte derselben Art. Die türkische Regelung ist eine Verordnung; sie ist Teil der nationalen Gesetzgebung, und ein Verstoß zieht eine Verwaltungssanktion nach sich. Die aus Deutschland stammende DIN 19643 ist eine technische Norm für die Aufbereitung und Desinfektion von Poolwasser; sie schreibt vor dem Grenzwert den Aufbereitungsprozess selbst vor. Die Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation von 2006 zu sicheren Erholungsgewässern für Schwimmbecken und ähnliche Umgebungen ist keine verbindliche Grenzwertliste, sondern eine Richtlinie, die einen Risikomanagement-Ansatz vorschlägt.
| Thema | Türkische Verordnung | DIN 19643 | WHO-Richtlinie 2006 |
|---|---|---|---|
| Art des Textes | Verbindliche nationale Gesetzgebung | Technische Norm, wird durch Vertrag verbindlich | Nicht verbindliche Richtlinie |
| Schwerpunkt | Grenzwert, Messhäufigkeit, Dokumentation und Genehmigung | Aufbereitungsprozesskette und Wasserqualität | Risikobewertung und Gesundheitsmanagement |
| pH-Ansatz | Band 6,5-7,8 | Engeres Band in der aktuellen Ausgabe der Norm | Bandempfehlung zum Erhalt der Desinfektionswirkung |
| Ansatz freies Chlor | Freibad 1-3, Hallenbad 1-1,5 mg/L | Deutlich engeres und niedrigeres Band dank verbindlicher Aufbereitungskette | Kein Zahlenwert vorgeschrieben; erforderlicher Restgehalt richtet sich nach Last und Aufbereitung |
| Gebundenes Chlor | Höchstens 0,2 mg/L | Obergrenze definiert, niedrig gehalten | Empfiehlt Verringerung der Chloramin-Exposition |
| Aufbereitungspflicht | Umwälzung und Filtration vorgeschrieben | Kombinationen aus Filtration, Flockung und Adsorption definiert | Überlässt den Prozess dem jeweiligen Land |
Der gemeinsame Nenner der drei Texte liegt in der Chemie des Chlors. Chlor wirkt gegen Escherichia coli mehr als dreimal so stark wie Brom und mehr als sechsmal so stark wie Iod, und diese Wirkung entfaltet es über die im Wasser entstehende hypochlorige Säure. Dieselbe Chemie erklärt auch, warum Chlor durch UV-Licht abgebaut wird; Cyanursäure wird in Freibädern genau deshalb eingesetzt, sie bindet sich an Chlor und verlängert dessen Restlebensdauer um ein Mehrfaches. Dass die Verordnung für Cyanursäure eine Obergrenze festlegt, liegt daran, dass dieselbe Verbindung bei zu starker Anreicherung die Desinfektion verlangsamt; der Stabilisator ist zugleich Lösung und Begrenzung.
Die heutige Fassung der türkischen Regelung trat 2011 in Kraft und wurde durch die Änderungen von 2013 und 2015 aktualisiert. Der Text übersetzt den von den europäischen Poolwasserstandards gesetzten Rahmen in die Sprache der nationalen Kontrolle: eine Liste von Grenzwerten, einen Messkalender und ein Messbuch. Für das technische Team ist die praktische Schlussfolgerung eindeutig. Poolwasserqualität ist keine Frage der Chemikalienauswahl, sondern der Mess- und Dokumentationsdisziplin; treffen die richtigen Poolchemikalien auf den falschen Messpunkt, können ein der Verordnung entsprechendes Messbuch und ein nicht konformes Becken gleichzeitig existieren.
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Quellen
- 1.Yüzme Havuzlarının Tabi Olacağı Sağlık Esasları ve Şartları Hakkında Yönetmelik (RG 15.12.2011, sayı 28143; 2013 ve 2015 değişiklikleri) (Verordnung über die gesundheitlichen Grundsätze und Bedingungen für Schwimmbecken) — Sağlık Bakanlığı, Resmî Gazete, 2011
- 2.Swimming pool sanitation — Wikipedia, 2026
- 3.Hypochlorous acid — Wikipedia, 2026
- 4.Chloramine — Wikipedia, 2026
- 5.Cyanuric acid — Wikipedia, 2026
- 6.Chlorine — Wikipedia, 2026
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Kostenlose Besichtigung anfragenNach dem Anhang der Verordnung liegt das pH-Band zwischen 6,5 und 7,8. Auch wenn das Band weit erscheint, ist die Desinfektionswirkung am unteren Ende des Bands höher, da der pKa-Wert der hypochlorigen Säure bei 7,53 liegt und sich das Gleichgewicht mit steigendem pH-Wert zugunsten des schwächeren Desinfektionsmittels Hypochlorit verschiebt. Betriebe halten meist ein engeres Ziel von 7,2 bis 7,6.
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Freies Chlor ist desinfizierend wirksames Chlor; gebundenes Chlor sind die Chloramine, die entstehen, wenn sich Chlor mit stickstoffhaltigen Verunreinigungen verbindet. Die biozidale Wirkung von Monochloramin beträgt etwa 0,4 Prozent der von hypochloriger Säure. Gebundenes Chlor ergibt sich, indem vom Gesamtchlor das freie Chlor abgezogen wird, und liegt laut Verordnung bei einer Obergrenze von 0,2 mg/L.
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Die Verordnung richtet sich an öffentliche Schwimmbecken. Ein von einer einzelnen Familie genutztes Villa-Becken fällt nicht unter das Genehmigungs- und Dokumentationsregime, solange es nicht Dritten zur Nutzung offensteht. Wird das Becken vermietet, für Tagesnutzung geöffnet oder als Gemeinschaftsfläche einer Wohnanlage betrieben, greifen alle Pflichten.
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Es gibt zwei getrennte Regime. pH-Wert und freies Chlor werden an jedem Öffnungstag des Betriebs per Feldmessung überwacht und im Messbuch eingetragen. Für mikrobiologische Parameter erfolgt mindestens einmal im Monat eine Probenanalyse in einem akkreditierten Labor; die genaue Häufigkeit und der Probenahmepunkt sind im Anhang der Verordnung festgelegt.
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Cyanursäure bindet sich an Chlor, schützt es vor UV-Licht und verlängert die Restlebensdauer von freiem Chlor, weshalb sie in Freibädern eingesetzt wird. Reichert sie sich zu stark an, verlangsamt dieselbe Bindung die Desinfektion. Die Verordnung legt deshalb eine Obergrenze fest; der Wert wird durch Frischwasserzufuhr und teilweises Ablassen gesenkt.
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